



VDO bringt den ersten intelligenten Tachographen mit Doppelzulassung, DTCO 4.1a, auf den Markt.
Diese spezielle Zulassung bedeutet, dass der Tachograph von Werkstätten auf zwei Arten programmiert werden kann:
1. als Übergangstachograph“ - der derzeit vorgeschriebene Tachograph, aber auch der Tachograph, der im Rahmen einer Umrüstung eingesetzt werden soll.
2. als OS-NMA-Tachograph“, dem neuen obligatorischen Tachographen, 5 Monate nach der Einführung des OS-NMA-Authentifizierungsprotokolls (voraussichtlich Ende März 2025).
Der DTCO 4.1a bietet den Werkstätten somit ein Höchstmaß an Flexibilität, da nur ein einziger Fahrtenschreibertyp benötigt wird, der sowohl in bestehenden als auch in neuen Fahrzeugen eingesetzt werden kann (sobald die OS-NMA-Vorschriften in Kraft treten). Das bedeutet geringere Risiken und Kosten bei der Lagerhaltung und Wartung.
Darüber hinaus kann der Vorgänger des DTCO 4.1 weiterhin als Übergangstachograph verwendet werden, so dass keine Gefahr besteht, dass die Werkstätten mit dem alten Modell“ arbeiten müssen.
Es wird auch möglich sein, den DTCO 4.1 Übergangstachographen auf den DTCO 4.1a aufzurüsten, so dass neue Funktionen (wie z.B. die Steuerung des Tachographen über eine Smartphone-App) genutzt werden können.
Fahrzeugtyp Universal ADR Z2 ohne CAN-R
Muss vor Einbau mit geeignetem Prüfmittel fahrzeugspezifisch parametriert werden.
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